Hat man als Youngtimer-Fahrer Steuervorteile?
Nein. Bis zum 28. Februar 2007 war das noch anders: Da konnte man sich ein rotes sog. 07er-Kennzeichen besorgen, für das man die pauschale Steuer von nur 191,73 Euro pro Jahr entrichten musste. Die entsprechende (49.) Ausnahmeverordnung zur StVZO , die PKW mit einem Alter von 20 bis 30 Jahren als Youngtimer definierte, ist nun aber nicht mehr in Kraft. Insofern gilt: Youngtimer-Fahrer müssen genauso hohe KFZ-Steuern zahlen wie alle anderen auch.
